Schlagmanns BlütenSaunaDie mobile Panorama Sauna zum Mieten
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter ein mobiles Saunafass. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand im technisch einwandfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, innen desinfiziert und gereinigt.

2. Miete und Kaution

Die vereinbarte Mietzahlung ist bei Lieferung in bar oder als Vorabüberweisung z.B. PayPal zu zahlen. Der Mieter muss eine Kaution von 200,- € hinterlegen. Diese wird bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand zurückerstattet.

3. Pflicht

Der Mieter darf das mobile Saunafass nur selbst und privat nutzen. Eine Weitergabe und oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn der Vermieter hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen vorzunehmen oder das Mietobjekt technisch zu verändern oder zu bewegen. Der Mieter verpflichtet sich, das mobile Saunafass zum vereinbarten Abholtermin in einwandfreiem Zustand bereitzustellen. Wird das Mietobjekt (oder Teile davon) nach Ablauf der Mietdauer nicht zur Abholung bereitgestellt, so schuldet der Mieter pro angebrochenem Tag die entsprechenden Tagespreismiete.

4. Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden wegen Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung, Verletzung seine vertraglichen Pflichten. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Angehörige, Arbeiter, Angestellte oder sonstige durch oder über den Mieter mit dem Mietgegenstand in Berührung gekommenen Dritten schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendig Feststellung zur Person uns Sache beweiskräftig festzustellen. Wird bei Rückgabe ein Schaden festgestellt der in dem Mietvertrag nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, das der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Der Vermieter ist berechtigt dem Mieter durch ihn zu verantwortende Schäden in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt des Vertrages

Der Mieter kann durch schriftliche Anzeige bei dem Vermieter kostenlos von der Reservierung zurücktreten.

6. Schriftform

Ergänzung und Änderung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden geltem nur, wenn eine schriftliche Bestätigung umgehend nachfolgt. Die Aufhebung der Schriftform hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

7. Besondere Vereinbarungen

Die Nutzung des mobilen Saunafass erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vermieter weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen die Nutzung des mobilen Saunafass nicht zulassen. In Zweifelfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden. Das mobile Saunafass ist nur in sorgfältig abgestütztem und gesichertem Zustand zu benutzen. Der Vermieter stellt diesen Zustand bei Anlieferung her. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung zu beachten und die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Der Feuerlöscher gehört zum Mietumfang und wird fristgemäß gewartet und überprüft. Vor und nach Gebrauch ist die Tür abzuschließen und die Treppe hochzuklappen um eine unbeabsichtigtes Betreten von Kindern zu verhindern.

Der Vermieter behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder unvorhersehbaren technischen Mängeln am Anhänger bzw. Saunafass, kurzfristig vom Mietvertrag zurückzutreten. Zum Beispiel: Gewitter/Sturm und Glatteis/Eisregen sowie höhere Gewalt. Dies wird dem Mieter umgehend mitgeteilt.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.




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